Aktenvernichter

Die Helden der DSGVO und die ideale Ergänzung für Ihr Datenschutzkonzept

In der Regel denkt man beim Thema DSGVO, dass der Datenschutz sich auf elektronisch verarbeitete Daten bezieht. Dies ist nicht ganz korrekt.

Aktuell befinden sich noch ca. 70% der zu schützenden Daten auf Papier. Nicht selten landen diese einfach im Papierkorb, ohne dass man sich den Konsequenzen bewusst ist, da sich die Bestimmungen der Datenschutzverordnung ebenfalls auch für personenbezogene Daten auf Papier beziehen.

Integrieren Sie unsere Aktenvernichter mit der nötigen Sicherheitsstufe in Ihr Unternehmen – unsere Aktenvernichter sind wie eine Firewall für Ihren Papierkorb

Hier ein kleiner Auszug, welche Dokumente geschreddert werden müssen, wenn sie nicht mehr gebraucht werden:

  • Angebote
  • Vertragsunterlagen
  • Kontoauszüge und Belege
  • Rechnungen und Quittungen jeglicher Art von personalisierten Anschreiben (z.B. Werbung)
  • Steuer- und Buchhaltungsunterlagen
  • Unterschriebene Dokumente
  • Notizzettel
  • Fehlkopien

Gerne beraten wir Sie ganz individuell, welcher Aktenvernichter am besten zu Ihrem Unternehmen oder den einzelnen Stellplätzen passt, damit Sie nachweisen können, dass Sie rechtskonform arbeiten und die geforderten Datenschutzvorgaben einhalten.

Die einzelnen Schutzklassen im Überblick: P2 - P7

Interne Daten

• Arbeitsanweisungen • Formulare • abgelaufene Aushänge etc.

Sensible Daten

• Angebote • Bestellungen • Auftragsbestätigungen • Lieferscheine etc.

Besonders sensible Daten

• Arbeitsunterlagen • Kundendaten • Rechnungen • private Steuer- und Finanzdokumente etc.

Geheim zu haltende Daten

• Bilanzen • Strategiepapiere • personenbezogene Daten etc.

Geheime Hochsicherheitsdaten

• Patente • Forschungs- und Entwicklungsunterlagen etc.

Top-Secret Dokumente

• Hochsicherheitsdaten für den militärischen Bereich, Botschaften, Nachrichtendienste etc.

Schützen Sie sich vor hohen Bußgeldern und sichern Sie sich das erarbeitete Vertrauen von Ihren Kunden. Bei Verstößen gegen die DSGVO drohen ein immenser Imageschaden und Bußgelder bis 20 Mio. Euro bzw. bis zu 4% des gesamten Jahresumsatzes.

Für eine individuelle Beratung steht Ihnen unser Team von STROH x Brüggemann gerne zur Verfügung. Wir freuen uns auf Sie.